Tierschutzverein Oberes Nagoldtal e.V.
Außerordentliche Jahreshauptversammlung am 09.09.2024
Zur außerordentlichen Jahreshauptversammlung am 09.09.2024, Beginn 19.30 Uhr im Café Fresh in Altensteig laden wir herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch die 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3.Satzungsänderung:
§ 2 Ziel und Aufgaben
Folgende Passagen werden eingefügt bzw. ergänzt:
"Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung."
8. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, wie auch die Zusammenarbeit mit verwandten Bestrebungen des allgemeinen Lebensschutzes sowie mit denjenigen Personen, Amtsträgern und öffentlichen Ämtern, die den vorstehenden Aufgaben dienen wollen. Dazu gehört auch die Förderung des Tierschutzgedankens bei Jugendlichen, insbesondere in Schulen und Ausbildung, "die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für den Tierschutz sowie die Förderung der Kinder- und Jugendtierschutzarbeit. Sofern genug Interessenten vorhanden sind, gründet der Verein eine Tierschutzjugend."
§ 3 Gemeinnützigkeit
Ursprünglicher Text:
"Der Verein strebt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung an.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf auch keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Sachausgaben, die durch die Arbeit für den Verein entstehen dürfen ersetzt werden."
Dieser wird komplett gestrichen und folgendermaßen ersetzt:
"Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
Dieser Paragraf wird neu eingefügt:
"§ 8 Kassenprüfung
Bis zu zwei Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl neuer Kassenprüfer im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Die Kassenprüfer müssen die Fähigkeit besitzen, eine Buchprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. Die Vermögensverhältnisse des Vereins sind mindestens einmal im Jahr nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres so rechtzeitig zu prüfen, dass in der ordentlichen Mitgliederversammlung ein Bericht über die Vermögensverhältnisse des Vereins erstattet werden kann. Der Bericht der Kassenprüfer ist schriftlich niederzulegen.
Die Kassenprüfer können jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen. Ihr Prüfungsauftrag beschränkt sich auf die Rechnungsführung sowie auf die Prüfung, ob Mittel wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich begründet, rechnerisch richtig und belegt sind."
Die folgenden Paragrafen werden entsprechend fortlaufend neu nummeriert.
Alter § 10 und nun § 11 Auflösung des Vereins
Ursprünglicher Text:
Bei Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall der satzungsmäßigen Zwecke des Vereins, soll die Mitgliederversammlung über die Vermögensverwendung beschließen dürfen, wobei vorgegeben ist, dass die Mittel nur für Maßnahmen, die dem Tierschutz im Raum oberes Nagoldtal dienen und verwenden werden dürfen und nur im Rahmen das die steuerliche Gemeinnützigkeit gewahrt ist. Sollte die Mitgliederversammlung keinen Beschluss fassen, soll das Vermögen an den Landestierschutzverband gehen.
Neue Fassung:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an des Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet."
Alter § 12 nun § 13 wird folgendermaßen geändert:
Ursprünglicher Text:
Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 23.07.2020 in Kraft
Neue Fassung:
"Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft"
4. Beschlussfassung über Anträge
5. Aussprache und Diskussionen
Wir freuen uns auf viele Mitglieder, Freunde, Gönner und Interessierte des Tierschutz oberes Nagoldtal e.V.